Informationen zur Reiserücktrittsversicherung, sowie einem Selbstbehaltausschluss entnehmen Sie bitte den Versicherungslinks.
» Selbstbehalt-Reduzierung bei der ERGO buchen
» Reiseversicherung der ERGO buchen
Ergänzungs-Versicherung Covid-19
Unser Tipp für Sie!
Sichern Sie sich gegen Erkrankung oder Quarantäne aufgrund von
Covid-19 ab! Ergänzungs-Schutz Covid-19 einfach zur Reiserücktritts-
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Nachstehend eine Übersicht mit den Eckpunkten der einzelnen ERGO-Reiseversicherungen.
1) CDW-Versicherung, senkt den Selbstbehalt – Eckpunkte:
– Voll- und Teilkasko Unfallschäden
– max. Versicherungsbetrag 2000€, 3000€ (i. d. Regel ausreichend), 5000 €
– pro Schaden 1500 Euro
– Eigenanteil 250 Euro pro Versicherungsfall (bei einem Gesamt-Schaden von z.B. 2500 € und einer Versicherungssumme von z.B. 3000 € wird nur einmalig der Eigenanteil fällig, egal wie viele Einzelschäden es sind.)
Nicht versichert sind:
– Innenschäden
– Reiserücktritt/-Abbruch
– selbstverursachte, nicht-Kasko Schäden wie z.B. Kratzer vom umgefallenen Campingstuhl
2) CDW & Innenraum Versicherung – Eckpunkte:
wie 1) zusätzlich
– Innenschäden, Eigenanteil 150 Euro
3) CDW, Reiserücktritt und -Abbruchversicherung – Eckpunkte:
– CDW wie oben 1) und zusätzlich:
– Rücktritt: ersetzt die Stornokosten im Krankheitsfalle (ärztliches Attest) von versicherten Personen
– Abbruch: ersetzt erstattungsfähigen Schaden der versicherten Personen
– Eigenanteil jeweils 20 %, mind. 25 €,
nicht versichert sind:
– Reiserücktritt/-Abbruch in Verbindung mit Covid 19 (siehe Covid-19 Zusatzversicherung)*
4) CDW, Reiserücktritt/-Abbruch und Innenschäden – Eckpunkte:
– wie 3
– zusätzlich Innenschäden, Eigenanteil: 150 €
nicht versichert sind:
– Reiserücktritt/-Abbruch in Verbindung mit Covid 19 (siehe Covid-19 Zusatzversicherung)*
5) CDW, Reiserücktritt/-Abbruch, Innenschäden und Gepäckversicherung – Eckpunkte:
– wie 4
– zusätzlich Gepäck- und Inhalts-Versicherung, Eigenanteil 150 €
nicht versichert sind:
– Reiserücktritt/-Abbruch in Verbindung mit Covid 19 (siehe Covid-19 Zusatzversicherung)*
6) *Covid 19 Zusatzversicherung, Eckpunkte
kann nur in Verbindung mit 3,4 oder 5 abgeschlossen werden!
– angeordnete Quarantäne wg. Covid 19
– Verweigerung der Beförderung (z.B. Airline verweigert Flug)
– Verweigerung der Einreise (z. B. durch Grenzbeamten)
CDW-Versicherungen müssen einen Tag vor dem gebuchten Abholtag, Reiserücktrittsversicherungen 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Diese Übersicht soll Ihnen die Auswahl der für Sie in Frage kommenden Versicherung erleichtern. Details entnehmen Sie bitte den Produktbeschreibungen bzw. Versicherungsbedingungen der ERGO Versicherung. Ihr Vertragspartner ist bei Abschluss der Versicherung die ERGO-Versicherung, es gelten deren Versicherungsbedingungen.
Link zu den ERGO-Produktinformationen:
https://www.reiseversicherung.de/de/produktinformationen/produktbeschreibungen/201905/kf/de/cc-wohnmobil-reiseschutz-rrv-msb.html
https://www.reiseversicherung.de/.galleries/_pdf/produkte/tariftabellen/tarife-caravaning-reiseversicherungen-cdw.pdf
Versicherungsombudsmann e.V.
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